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   BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84   

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https://dejure.org/1986,551
BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84 (https://dejure.org/1986,551)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1986 - 6 P 16.84 (https://dejure.org/1986,551)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1986 - 6 P 16.84 (https://dejure.org/1986,551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders begründeten, im Ergebnis jedoch gleich lautenden Entscheidung - Qualifizierung einer die Reinigungshäufigkeit in Diensträumen betreffenden Regelung als zur Mitbestimmung ermächtigenden Maßnahme - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1658
  • NVwZ 1987, 700 (Ls.)
  • VBlBW 1987, 374
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Diese Feststellung widerspreche insbesondere dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 -, wonach zu den schutzwürdigen Belangen der Beschäftigten, deren Wahrung die Vorschrift bezwecke, auch die Abwendung von nachteiligen Einflüssen der Arbeitsumgebung gehöre.

    Das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren ist ein objektives Verfahren, das - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht der Durchsetzung individueller Ansprüche dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlichen Befugnissen und Pflichten sowie bestimmte gestaltende Entscheidungen zum Gegenstand hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 49, 259 und Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - ZBR 1980, 59>).

    Die Maßnahme betrifft zwar auch die in den Diensträumen befindlichen Arbeitsplätze, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als der räumliche Bereich anzusehen sind, in dem die Beschäftigten tätig sind, sowie dessen unmittelbare Umgebung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - , vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - und vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - ZBR 1986, 214>).

    In diesem Sinne kann auch eine auf Ausschaltung und Abwendung von nachteiligen Einflüssen der Arbeitsumgebung gerichtete Maßnahme eine Gestaltung des Arbeitsplatzes sein (Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - ).

  • BVerwG, 17.02.1986 - 6 P 21.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Verhütung von Gesundheitsschäden -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Die Maßnahme betrifft zwar auch die in den Diensträumen befindlichen Arbeitsplätze, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als der räumliche Bereich anzusehen sind, in dem die Beschäftigten tätig sind, sowie dessen unmittelbare Umgebung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - , vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - und vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - ZBR 1986, 214>).

    Damit unterliegen Maßnahmen eines Dienststellenleiters, die in erster Linie andere Zwecke verfolgen und sich nur mittelbar auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auswirken, nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - ZBR 1986, 213> und vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - ).

    Er erfaßt nur Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder aus freiem Entschluß des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (Beschluß vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - ).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Der Antragsteller weist zwar zu Recht darauf hin, daß es für die Personalvertretung durchaus rechtliche Bedeutung haben kann, aus welchem Rechtsgrund ein von ihr gestellter Antrag auf Feststellung der Mitbestimmungsbedürftigkeit einer beabsichtigten Maßnahme Erfolg hat (vgl. Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - <BVerwGE 72, 94, 96 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 = DVBl. 1986, 352>).

    Die Maßnahme betrifft zwar auch die in den Diensträumen befindlichen Arbeitsplätze, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als der räumliche Bereich anzusehen sind, in dem die Beschäftigten tätig sind, sowie dessen unmittelbare Umgebung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - , vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - und vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - ZBR 1986, 214>).

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Der Antragsteller muß demnach, wenn er eine Entscheidung nicht nur über einen bestimmten Vorgang, sondern außerdem über die dahinterstehende personalvertretungsrechtliche Frage begehrt, dies spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich machen (vgl. Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 -).

    Der Hinweis des Antragstellers in dem Schriftsatz vom 5. August 1986 auf die Beschlüsse des Senats vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - geht demgegenüber fehl.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Denn der Personalrat muß, soll seine Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme nicht gemäß § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG als erteilt gelten, die Verweigerung der Zustimmung so begründen, daß sie sich einem bestimmten Mitbestimmungstatbestand zuordnen läßt (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - und vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - ).

    Der Hinweis des Antragstellers in dem Schriftsatz vom 5. August 1986 auf die Beschlüsse des Senats vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - geht demgegenüber fehl.

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren ist ein objektives Verfahren, das - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht der Durchsetzung individueller Ansprüche dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlichen Befugnissen und Pflichten sowie bestimmte gestaltende Entscheidungen zum Gegenstand hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 49, 259 und Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - ZBR 1980, 59>).

    Bei dieser Zweckbestimmung des Verfahrens kann sich ein Feststellungsantrag auch auf die Voraussetzungen einer Vorschrift, auf ihre Auslegung und ihre Anwendung beziehen, ohne daß damit das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses im Streit ist (BVerwGE 49, 259, 265).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 P 24.80

    Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwer - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Dem Antragsteller ist somit durch die angefochtene Entscheidung nicht etwas versagt worden, was er in rechtserheblicher Weise beantragt hatte (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - ).

    Eine die Einlegung eines Rechtsmittels rechtfertigende Beschwer liegt grundsätzlich nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung der Vorinstanz auf andere Gründe gestützt ist, als sie der Rechtsmittelführer vorgebracht hatte (BVerwGE 17, 352; Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - ).

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Denn der Personalrat muß, soll seine Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme nicht gemäß § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG als erteilt gelten, die Verweigerung der Zustimmung so begründen, daß sie sich einem bestimmten Mitbestimmungstatbestand zuordnen läßt (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - und vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - ).
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Damit unterliegen Maßnahmen eines Dienststellenleiters, die in erster Linie andere Zwecke verfolgen und sich nur mittelbar auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auswirken, nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - ZBR 1986, 213> und vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - ).
  • BVerwG, 10.01.1964 - V B 83.62
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
    Eine die Einlegung eines Rechtsmittels rechtfertigende Beschwer liegt grundsätzlich nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung der Vorinstanz auf andere Gründe gestützt ist, als sie der Rechtsmittelführer vorgebracht hatte (BVerwGE 17, 352; Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - ).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1986 - 4 S 1978/85

    Erfordernis eines Vorverfahrens bei Streitigkeiten über Lehramtsprüfungen

  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Der Mitbestimmungstatbestand erfasst Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder aus freiem Entschluss des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 53; Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - PersR 1994, 466).
  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Wie die jeweilige Verwendung des Wortes "insbesondere" zeigt, hat der Antragsteller die im Einzelnen genannten Mitbestimmungstatbestände nicht etwa zum selbständigen Streitgegenstand erhoben (vgl. dazu Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 50 ff.; Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 87 f.).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Der Mitbestimmungstatbestand erfasst Maßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder aus freiem Entschluss des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 1986 - BVerwG 6 P 21.84 - BVerwGE 74, 28 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 6 S. 27 f., vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 53, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 16 S. 4, vom 8. Januar 2001 - BVerwG 6 P 6.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 102 S. 23 und vom 13. September 2012 - BVerwG 6 PB 10.12 - juris Rn. 5).
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